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Ausbildung
Waffensachkunde für Sportschützen und Berufswaffenträger

Prüfungskommission nach §3 Abs.2-4 WaffV mit Bescheid der Landesdirektion Sachsen, GzL23-2144/5/21, vom 28. November 2018 staatlich anerkannt, die Anerkennung gilt für den gesamten Geltungsbereich des Waffengesetzes.

Der Lehrgang für die Waffensachkunde mit anschließender Waffensachkundeprüfung ist die Voraussetzung für den Waffenerwerb, sowie zur Erlangung anderer Waffenrechtlicher Genehmigungen.

Der Lehrgang richtet sich sowohl an Sportschützen die eine eigene Waffe erwerben wollen, als auch an Bewachungsunternehmen die Ihre Mitarbeiter für bestimmte Aufgaben waffenrechtlich, im Hinblick auf die Waffensachkunde, schulen und prüfen lassen müssen (Dauer Sachkundelehrgang für Sportschützen mind. 22UE, Wachschutz mind. 32UE).

Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.

Voraussetzungen für die Teilnahme am Lehrgang sowie die Waffensachkundeprüfung ist das vollendete 18. Lebensjahr. Weitere vorausgehende Waffenrechtliche Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Nähere Informationen zum Ablauf erhalten Sie nach Anmeldung.

Die Anmeldung muss bis spätestens 15 Werktage vor Lehrgangsbeginn erfolgt sein. Die Lehrgänge mit anschließender Prüfung finden statt, wenn mindestens 15 Teilnehmermeldungen pro Lehrgang vorliegen. Die Zahlung der Teilnahmegebühr wird innerhalb 14 Tagen nach Anmeldung fällig. Ihr Lehrgangsplatz ist bis dahin reserviert. Sollte kein Zahlungseingang stattfinden, besteht kein Anspruch auf Teilnahme. Bei Stornierung/Absage durch den Lehrgangsteilnehmer ab 15 Tage vor Lehrgangsbeginn kann keine Erstattung/Umbuchung mehr erfolgen.
Den Link für die Teilnahme bei Onlineunterrichtung erhalten Sie zeitnah zum Lehrgang in einer separaten E-Mail. Teilnehmen können Sie mit jedem internetfähigen Endgerät wie PC, Laptop, Tablet oder Smartphone. Falls Ihre Internetverbindung schlecht ist oder diese während des Seminars zusammenbricht, können Sie auch per Telefon am Seminar teilnehmen.

Bei Waffensachkundelehrgängen für Wachschutzfirmen und Sportschützen, die auf Anforderung außerhalb Dresdens stattfinden, werden die Kosten individuell berechnet.

Allgemeines

Lehrgang + Prüfungskommission gemäß §3 Abs.2-4 WaffV mit Bescheid der Landesdirektion Sachsen, GzL23-2144/5/21, vom 28. November 2018 staatlich anerkannt, die Anerkennung gilt für den gesamten Geltungsbereich des Waffengesetzes.

Die aufgeführten Lehrgänge können, bei entsprechenden räumlichen Voraussetzungen wie Schießstand usw., auch bei Ihnen vor Ort durchgeführt werden. Bitte sprechen Sie uns an, gern erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.

Ihre Instruktoren sind erfahrene Waffenträger und lizenzierte Trainer für das Sportschießen.

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